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Kostenübernahme durch die BfA
Information zur Kostenübernahme von Bürodrehstühlen und Steh-/Sitztischen durch die BfA bzw. die Agentur für Arbeit
Der Weg zur Förderung
- Voraussetzung für eine Förderung ist eine Behinderung, die besteht, eintritt oder droht und die nicht nur vorübergehend ist (mind. 6 Monate).
- Bevor Kosten entstehen, muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden, denn rückwirkend sind keine Leistungen möglich. Hierzu nimmt man Konatkt auf mit dem Rehabilitationsträger, den man selbst für zuständig hält.
- Sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen abgegeben wurde, kann die Zuständigkeit geklärt werden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können nur durch den zuständigen Träger gefördert werden. Ist der kontaktierte Rehabilitationsträger selbst zuständig, dann erklärt er seine Zuständigkeit. Ist er nicht selbst zuständig, dann leitet er den Antrag an den zuständigen Träger weiter.
- Der zuständige Rehabilitationsträger prüft nun, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn ja, sind folgende Fragen zu klären: Kann die Förderung durch allgemeine Leistungen erfolgen? Oder sind besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig? Ist dies der Fall, so wird der Antragssteller beispielsweise bei der Auswahl geeigneter Arbeitshilfen entsprechend individuell beraten und unterstützt. Dies schließt häufig eine Beratung beim Arbeitsgeber sowie eine ca. einwöchige Erprobung eines ausgewählten Bürodrehstuhls am Arbeitsplatz mit ein.
Für den Antrag auf Kostenerstattung sind folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:
• Antragsvordruck G100 und Anlage G3143,
• ein ärztliches Attest,
• eine Arbeitsplatzgarantie,
• und die Angabe der Anschaffungskosten
Entsprechende Antragsvordrucke können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunterladen.


