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Mietkauf

Mietkauf: Die Alternative!

Manchmal gibt es Gründe, warum das zu finanzierende Objekt nicht geleast werden sollte. Das wäre beispielswiese dann der Fall, wenn die Voraussetzung für den steuerlichen Vorteil oder die staatliche Förderung die Bilanzierung des Wirtschaftsgutes im Nalgevermögen gilt.

Da das wirtschaftliche Eigentum am Obejkt beim Mietkauf dem Mietkäufer zugerechnet wird, muss dieser bilanzieren und selbst abschreiben.

Ob Leasing oder Mietkauf für Ihr Unternehmen das Richtige ist - wir beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung!