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Reha vor Rente
Reha vor Rente - Wann bezahlt der Staat den Steh-/Sitzarbeitstisch?
Deutschland besitzt traditionell ein sehr ausgeprägtes System der Rehabilitation. Es gilt der strikte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Aber unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für Steh-/Sitzarbeitstische vom Staat übernommen.
Mit Hilfe der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur so genannten „Teilhabe am Arbeitsleben“ durch die Arbeitsagentur und die Träger der Rentenversicherung sollen ein vorzeitiges Ausscheiden der Erwebstätigen aus dem Arbeitsleben und die Zahlung von Renten wegen verminderter erwerbsfähigkeit vermieden werden.
Förderung der „Teilhabe“
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann vom Staat Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsplatz“ erhalten. Diese Lesitungen verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Förderung und Zuständigkeit
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Wiedereingliederung in den Beruf zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Das Spektrum ist weit und umfasst neben Berufsbildungsmaßnahmen auch die Bezuschussung bzw. vollständige Kostenübernahme von ganz konkreten technischen Arbeitshilfen bei der sogenannten leidensgerechten Ausstattung und Anpassung des Arbeitsplatzes.
In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt auch davon ab, welche staatliche Stelle für die Maßnahme zuständig ist. Wenn ein Angestellter seit mehr als 15 Jahren im Berufsleben steht, dann ist das beispielsweise die DRV (Deutsche Rentenversicherung), die seit dem 1. Januar 2007 Kosten von bis zu maximal 435,00 € übernimmt. Bei weniger als 15 Berufsjahren ist die Arbeitsagentur zuständig, die die Kosten in der regel in voller Höhe übernimmt.
Beispiel: Steh-/Sitzarbeitsplatz
Geht beispielsweise nach einer erfolgten Bandscheiben-Operation aus dem ärztlichen Gutachten hervor, dass in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen ein Steh-/Sitzarbeitsplatz empfohlen wird, dann wendet sich der betroffene Arbeitsnehmer mit diesem Gutachten an die zuständige Reha-Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit. Der zur Reha-Stelle gehörige technische Beratungsdienst prüft direkt vor Ort, welche Möglichkeiten es gibt, um den vorhandenen Arbeitsplatz entsprechend umzurüsten. Hierzu zählen beispielsweise die Beschaffung eines ergonomischen Bürodrehstuhls mit besonderen individuellen Einstellmöglichkeiten (z.B. verstellbare Lordosenstütze, Sitztiefen- und/oder Sitzneigeverstellung, höhenverstellbare Armlehnen), eines elektrisch höhenverstellbaren Arbeitstisches oder besonderen Kleinhilfen, wie Füßstütze, Monitorschwenkarm und ähnliches.
Weiteres erfahren Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.deund www.arbeitsagentur.de


